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Unternehmensberatung
für Unternehmensberatung in Anspruch nehmen:
Was ist Ziel der Förderung?
Die Unternehmensberatung ist ein wichtiges Instrument, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen sowie der Freien Berufe zu verbessern. Auch die Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen werden dadurch erleichtert. Ziel der Förderung ist es, durch einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung einen Anreiz zu geben, externes Know-how in Anspruch zu nehmen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Beratungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe ab einem Jahr nach der Gründung.
Die Zuschüsse im Einzelnen:
Allgemeine Beratung max. Zuschuss 1.500 € (50% von 3.000 € Honorar)
Zur allgemeinen Beratung zählen alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Auch die Beratung zur Einführung oder Anpassung eines neuen Qualitätsmanagementsystems im Unternehmen werden gefördert.
Spezielle Beratung max. Zuschuss 1.500 € (50% von 3.000 € Honorar)
Gefördert werden Beratungen zu folgenden Themen:
• Fachkräftegewinnung und –sicherung durch demografieorientierte Personalkonzepte • Mitarbeiterbeteiligung im Unternehmen • Technologie- und Innovationsberatung • Außenwirtschaftsberatung • Kooperationsberatung • Arbeitsschutz • Sicherung des Unternehmens gegen rechtswidrige oder schädigende Übergriffe und zur Regelüberwachung
Besondere Beratung max. Zuschuss 1.500 € (50% von 3.000 € Honorar)
Gefördert werden Beratungen zu folgenden Themen:
• Betriebswirtschaftliche Fragen der Unternehmensführung für Unternehmen, die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden • Umweltschutz • Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund • Familienfreundliche Maßnahmen im Unternehmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
» Weitere Informationen erhalten Sie in den offiziellen Richtlinien
Sanierungsberatung (Turn Around Beratung) max. Zuschuss 4.000 € (50% von 8.000 € Honorar)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen von Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen Situation zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit.
Wer wird gefördert?
Unternehmen, die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung in eine wirtschaftlich schwierige Situation geraten sind. Die Fortführungschancen müssen positiv sein.
Was sind die Voraussetzungen?
Voraussetzung ist eine aktuelle Schwachstellenanalyse. Aus der Schwachstellenanalyse muss sich ergeben, dass die Voraussetzungen eines Unternehmens in Schwierigkeiten vorliegen. Zusätzlich muss die Schwachstellenanalyse konkrete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit und eine positive Fortführungsprognose enthalten.
» Weitere Informationen erhalten Sie auf dem offiziellen Merkblatt «« zurück |
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