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Unternehmensberatung



Auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe können Fördermittel

für Unternehmensberatung in Anspruch nehmen:

 

 

 

 

 

Unternehmensnachfolge: Sanierungsberatung, Turn Around Beratung, Unternehmensrating, Technologieberatung, Innovationsberatung, Außenwirtschaftsberatung, Qualitätsmanagementberatung, Kooperationsberatung, Umweltschutzberatung, Arbeitsschutzberatung, Schwachstellenanalyse | Michael Kreuzer Wirtschaftsberatung +++ Beratung +++ Coaching +++ Training +++ Authorisierter Berater der KfW-Mittelstandsbank

Was ist Ziel der Förderung?

 

Die Unternehmensberatung ist ein wichtiges Instrument, um die Leistungs-

und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen sowie der

Freien Berufe zu verbessern. Auch die Anpassung an veränderte

wirtschaftliche Rahmenbedingungen werden dadurch erleichtert.

Ziel der Förderung ist es, durch einen Zuschuss zu den Kosten einer

Unternehmensberatung einen Anreiz zu geben, externes Know-how in

Anspruch zu nehmen.

 

 

Wer wird gefördert?

 

Gefördert werden Beratungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

und der Freien Berufe ab einem Jahr nach der Gründung.

 

 

 

 

Die Zuschüsse im Einzelnen:

 

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Allgemeine Beratung

max. Zuschuss 1.500 € (50% von 3.000 € Honorar)

 

Zur allgemeinen Beratung zählen alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und

organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Auch die Beratung zur Einführung oder

Anpassung eines neuen Qualitätsmanagementsystems im Unternehmen werden gefördert.

 

 

 

 

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Spezielle Beratung

max. Zuschuss 1.500 € (50% von 3.000 € Honorar)

 

Gefördert werden Beratungen zu folgenden Themen:

    • Vorbereitung der Unternehmensübergabe
    • Fachkräftegewinnung und –sicherung durch demografieorientierte Personalkonzepte
    • Mitarbeiterbeteiligung im Unternehmen
    • Technologie- und Innovationsberatung
    • Außenwirtschaftsberatung
    • Kooperationsberatung
    • Arbeitsschutz
    • Sicherung des Unternehmens gegen rechtswidrige oder schädigende Übergriffe und zur Regelüberwachung

 

 

 

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Besondere Beratung

max. Zuschuss 1.500 € (50% von 3.000 € Honorar)

 

Gefördert werden Beratungen zu folgenden Themen:

    • Betriebswirtschaftliche Fragen der Unternehmensführung für Unternehmen, die von einer Unternehmerin geführt werden
    • Betriebswirtschaftliche Fragen der Unternehmensführung für Unternehmen, die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden
    • Umweltschutz
    • Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
    • Familienfreundliche Maßnahmen im Unternehmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf

 

» Weitere Informationen erhalten Sie in den offiziellen Richtlinien

 

 

 

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Sanierungsberatung (Turn Around Beratung)

max. Zuschuss 4.000 € (50% von 8.000 € Honorar)

 

Was wird gefördert?

 

Gefördert werden Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen von Unternehmen

in einer wirtschaftlich schwierigen Situation zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit.

 

 

Wer wird gefördert?

 

Unternehmen, die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung in eine

wirtschaftlich schwierige Situation geraten sind. Die Fortführungschancen müssen positiv sein.

 

 

Was sind die Voraussetzungen?

 

Voraussetzung ist eine aktuelle Schwachstellenanalyse.

Aus der Schwachstellenanalyse muss sich ergeben, dass die Voraussetzungen eines Unternehmens in

Schwierigkeiten vorliegen. Zusätzlich muss die Schwachstellenanalyse konkrete Maßnahmen zur

Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit und eine positive Fortführungsprognose enthalten.

 

» Weitere Informationen erhalten Sie auf dem offiziellen Merkblatt






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